Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Honorar-Pflegekräfte der Curagent Plus GmbH, Brunsbütteler Damm 116 - 118, 13581 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Ceyda Fitio
§ 1 Vertragsbeziehung / Begriffsbestimmungen
Curagent Plus GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen zur Vermittlung von medizinischen und pflegerischen Honorarkräften,welche freiberuflich für die Auftraggeber (Einrichtungen und Privathaushalte) tätig werden. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vermittlungsverträge, welche Honorarkräfte mit der Curagent Plus GmbH abschließen. Curagent Plus GmbH vermittelt ausschließlich medizinische und pflegerische Honorarkräfte. Es findet keine Personalüberlassung und kein Personalleasing statt. Die vermittelten Dienstleistungen bestehen aus der eigenverantwortlichen und selbständigen Planung, Durchführung und Dokumentation von Pflegedienstleistungen, welche durch die Honorarkräfte im Rahmen des vermittelten und eigenständigen Vertragsverhältnisses gegenüber der beauftragenden Einrichtung erbracht werden.
Da die Honorarkräfte die Vermittlung überwiegend für die Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen, sind sie in dieser Vertragsbeziehung nicht Verbraucher, sondern Unternehmer. Spezielle verbraucherschützende Regelungen finden keine Anwendung; insbesondere besteht kein Widerrufsrecht.
§ 2 Nutzung Curagent-Internet-Portal
Die Honorarkräfte nutzen das Curagent-Internet-Portal kostenlos. Die Log-In-Daten sind vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen. Die Log-In-Daten werden per E-Mail gesendet und sind nach dem ersten Einloggen zu ändern. Bei einem Missbrauch des Portals bzw. einer Nutzung zu vertragsfremden Zwecken behält sich Curagent Plus GmbH das Recht vor, Nutzern den Zugang zum Portal zu sperren.
Die Curagent Plus GmbH stellt das Portal nicht ununterbrochen zur Verfügung; insbesondere für Wartungsarbeiten oder Software-Aktualisierungen kann es zu längeren Ausfallzeiten kommen.
Mit Registrierung auf dem Portal von Curagent Plus GmbH erklärt die Honorarkraft ihr Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Curagent Plus GmbH. Mit der Annahme der AGBs kommt ein wirksamer Vertrag zwischen der Curagent Plus GmbH und der Honorarkraft zustande.
§ 3 Vertragslaufzeit
Der Vermittlungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. Die Kündigung hat keine Auswirkung auf die bereits zuvor vermittelten Auftragsverhältnisse gegenüber den beauftragenden Einrichtungen.
§ 4 Inhalt des Vermittlungsvertrages / Honorarvereinbarung mit Einrichtung
Die Tätigkeit von Curagent Plus GmbH ist die Vermittlung von freiberuflichen Fach- und Hilfskräften; die Vermittlung erfolgt für die Honorarkräfte kostenlos. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Vermittlungserfolg.
Die Honorarhöhe wird im Zuge der Vermittlung durch die Curagent Plus GmbH von den Einrichtungen angeboten. Den Honorarkräften ist es nicht gestattet, ohne Einbeziehung der Curagent Plus GmbH mit den Einrichtungen für den jeweiligen Auftrag hiervon abweichende Honorare zu vereinbaren – dies insbesondere deshalb, weil die Vermittlungstätigkeit der Curagent Plus GmbH von den Einrichtungen bezahlt wird, die insbesondere auch von der Honorarhöhe abhängt.
Sollte die vermittelte Einrichtung ihrerseits an die Honorarkraft herantreten, um eine abweichende Honorarhöhe vereinbaren zu wollen, teilt die Honorarkraft dies Curagent Plus GmbH unverzüglich mit. Die Honorarkraft kann sich außerhalb des Curagent-Internet-Portals um eigene Aufträge am Markt bemühen und hierzu auch ohne Einbindung von Curagent Plus GmbH Dienstleistungs- /Honorarverträge abschließen. Dies gilt jedoch während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit nicht gegenüber den Einrichtungen, die Curagent Plus GmbH an die Honorarkraft vermittelt hat.
§5 Service Rechnungsstellung gegenüber der Einrichtung
Ausschliesslich Curagent Plus GmbH erstellt die Rechnungen der Honorarkraft an die vermittelten Einrichtungen; es handelt sich um einen kostenlosen Service, auf den kein vertraglicher Anspruch besteht. Für Zahlungsverzögerungen der Einrichtungen gegenüber den Honorarkräften übernimmt Curagent Plus GmbH keine Haftung, da es das Vertragsverhältnis zwischen der Honorarkraft und der Einrichtung betrifft. Die Rechnungen werden zur Mitte und zum Ende des Monats erstellt und werden bei Zugang in den Einrichtungen sofort fällig.
§6 Informationspflichten der Honorarkraft
Die Vermittlungsleistung der Curagent Plus GmbH sowie ggf. der Service der Rechnungsstellung gegenüber den Einrichtungen ist für die Honorarkraft kostenlos, weil die Vermittlungsprovision durch die Einrichtungen gezahlt wird. Die Honorarkraft hat im Gegenzug aber Informationspflichten und Treuepflichten gegenüber der Curagent Plus GmbH – insbesondere was die Informationen zur Berechnung der Provisionshöhe angeht sowie hinsichtlich des Interesses der Curagent Plus GmbH, dass vermittelte Aufträge auch verlässlich durch die Honorarkraft erfüllt werden:
Verbindlich von Seiten der Einrichtung gebuchte Aufträge müssen von den Honorarkräften bei Curagent Plus GmbH unverzüglich telefonisch und anschließend innerhalb von 24 Std nach der telefonischen Mitteilung in Textform gemeldet werden.
Unabhängig davon ist die Honorarkraft verpflichtet, ihre Daten und geleisteten Dienstleistungen in Stunden in ihrem Profil auf der Curagent-Internet-Plattform wahrheitsgemäß einzutragen. Sollte die
Honorarkraft Stundenzettel einreichen, müssen diese seitens der Einrichtung unterschrieben sein. Die Honorarkraft ist verpflichtet, ihre geleisteten Stunden rechtzeitig zur Mitte und zum Ende des Monats auf der Curagent-Internet-Plattform einzutragen.
Bei Änderungen der zwischen der Einrichtung und der Honorarkraft vereinbarten Tätigkeit (Inhalt, Zeit, Umfang usw.) und Störungen der Leistungserbringung gleich welcher Art (u. a. bei Nichtantritt der Dienste) ist dies unverzüglich telefonisch und innerhalb eines Werktages auch zusätzlich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) der Curagent Plus GmbH mitzuteilen. Die Honorarkraft hat gegenüber Curagent Plus GmbH die Pflicht, telefonisch erreichbar zu sein bzw. spätestens innerhalb von 24 Stunden bei Curagent Plus GmbH zurückzurufen.
Bei verbindlich gebuchten Terminen die hat die Honorarkraft bei Nicht-Antreten des Dienstes durch Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen. Andere wichtige Gründe für das Nicht-Antreten des Dienstes sind glaubhaft zu machen. Das Attest oder andere Belege für die Glaubhaftmachung sind innerhalb von 3 Werktagen bei der Curagent Plus GmbH einzureichen.
§ 7 unentschuldigt nicht erbrachte vermittelte Leistungen / Vertragsstrafe
Erscheint die Honorarkraft unentschuldigt nicht zu einem verbindlich gebuchten Auftrag oder storniert die Einrichtung einen verbindlich gebuchten Auftrag aus wichtigem Grund, den die Honorarkraft zu vertreten hat (z. B. schweres dienstliches Fehlverhalten oder falsche Angaben bzgl. der Qualifikation der Honorarkraft), wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer pro nicht geleisteter Stunde in Rechnung gestellt. Ist die Stundenanzahl mit der Einrichtung nicht exakt vereinbart, wird die Mindeststundenanzahl in Ansatz gebracht.
§ 8 Konkurrentenschutz / Vertragsstrafe
Die Honorarkraft verpflichtet sich während der Laufzeit des Vertrages mit Curagent Plus GmbH, sowie nach Vertragsbeendigung für mindestens 12 Monate, nicht für Einrichtungen zu arbeiten, die während der Vertragslaufzeit wirksam vermittelt wurden. Bei Verstoß hiergegen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer pro Stunde bei dieser Einrichtung in diesem Zeitraum geleisteten Dienstzeit zu zahlen.
Die Honorarkraft hat bezüglich dieses Zeitraumes von 12 Monaten nach der Vertragslaufzeit gegenüber Curagent Plus GmbH eine Auskunftsplicht über die Einsatzzeiträume, die in den während der Vertragslaufzeit vermittelten Einrichtungen erbracht werden. Die Auskunft ist nach Verlangen seitens Curagent Plus GmbH innerhalb 3 Werktagen in Textform an Curagent Plus GmbH zu erteilen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen, aus denen insbesondere die abgeleisteten Stunden hervorgehen.
Kann die in Absatz 1 genannte Vertragsstrafe deshalb nicht nach Stunden beziffert werden, weil die Honorarkraft oder die betreffende Einrichtung keine nachvollziehbaren Belege über die Einsätze der Honorarkraft vorlegt oder bestehen berechtigte Zweifel an den vorgelegten Belegen, darf die
Curagent Plus GmbH eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro zzgl. MwSt. geltend machen.
§ 9 Haftung
Curagent Plus GmbH übernimmt mangels Vertragsbeziehung keine Haftung für Schäden, welche die Honorarkraft in der Einrichtung erleidet; diesbezüglich muss die Honorarkraft aus der Vertragsbeziehung mit der Einrichtung Ansprüche geltend machen.
Ansprüche der Honorarkräfte aus der Vermittlungstätigkeit auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Honorarkräfte aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Curagent Plus GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Curagent Plus GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Honorarkräfte aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Curagent Plus GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 10 Hinweise für Honorarkräfte
Die Honorarkraft muss ihre Tätigkeit und insbesondere die daraus erzielten Einnahmen dem Finanzamt mitteilen und weiß, dass sie sich als freiberufliche Person selbst bezüglich der Risiken Unfall, Krankheit, Pflege und Rente versichern muss. Die Honorarkraft muss sich bei der Berufsgenossenschaft und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anmelden. Die Honorarkraft muss eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit abschließen.
Curagent Plus GmbH stellt einen Mustervertrag als Download für die Einrichtungen und Pflegekräfte in den Nutzer Profilen auf der Curagent Plus GmbH Plattform zur Verfügung.
Die Honorarkraft versichert, dass die von ihr angegebenen Qualifikationen und sonstigen persönlichen Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Honorarkraft haftet Curagent Plus GmbH gegenüber für die unwahre Angabe von Qualifikationen. Die berufliche Qualifikation / Urkunde muss in beglaubigter Form bei Curagent Plus GmbH eingehen.
Die Einrichtungen sind den freiberuflichen Fach- und Hilfskräften gegenüber nicht weisungsbefugt. Insbesondere hat die Einrichtung bezüglich der Gestaltung der Dienstzeiten der Fachkraft gegenüber keine Weisungsbefugnis. Die Dienstzeiten wie auch die Einsatzdauer werden im jeweiligen Auftrag und im gegenseitigen Einvernehmen genau definiert.
§ 11 Gerichtsstand / Vertragsänderungen / salvatorische Klausel
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Für die Geschäftsverbindung gilt deutsches Recht.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Erfordernis.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.